Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Verkaufsbedingungen für Verkäufe von Magirus-Ausrüstung, Konsumgütern und Ersatzteilen über den Webshop
Diese Verkaufsbedingungen („Bedingungen“) gelten für Verkäufe an Verbraucher und Unternehmer wie folgt:
Für Verkäufe an Verbraucher gilt Teil A dieser Bedingungen. „Verbraucher“ im Sinne dieser Bedingungen ist eine natürliche Person, die bei ihrer Bestellung überwiegend zu Zwecken handelt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Für Verkäufe an Unternehmer gilt Teil B dieser Bedingungen. „Unternehmer“ im Sinne dieser Bedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten ebenfalls als Unternehmer im vorgenannten Sinne.
„Magirus“ im Sinne dieser Bedingungen ist die Magirus GmbH, Graf-Arco-Straße 30, 89079 Ulm, Deutschland.
TEIL A: BESTIMMUNGEN FÜR VERKÄUFE AN VERBRAUCHER
1. Geltungsbereich
Für den Verkauf von (i) Ausrüstung und Systemen („Ausrüstung“), (ii) Merchandise-Artikeln und sonstigen Konsumgütern („Konsumgüter“) sowie (iii) Ersatzteilen und Komponenten („Ersatzteile“) durch Magirus über den Magirus-Webshop (https://www.magirus.com) („Webshop“) an ihre Kunden („Kunden“) gelten ausschließlich diese Bedingungen und etwaige besondere Vereinbarungen in Textform. Ausrüstung, Konsumgüter und Ersatzteile werden gemeinsam als „Produkte“ bezeichnet.
Mit der Bestellung bei Magirus erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser Bedingungen einverstanden. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn sie nicht ausdrücklich zurückgewiesen wurden oder Magirus in Kenntnis dieser Bedingungen Leistungen vorbehaltlos annimmt oder erbringt.
Die ausschließliche Vertragssprache für den Vertragsabschluss ist Deutsch. Übersetzungen dieser Bedingungen in andere Sprachen dienen lediglich der besseren Verständlichkeit. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und Übersetzungen ist der deutsche Text maßgeblich.
Ergänzungen, Änderungen und sonstige Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch Magirus in Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Dieser Teil A (Ziffern 1 bis 8) dieser Bedingungen gilt für Kunden, die Verbraucher im vorstehenden Sinne sind.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Webshop oder auf sonstigen Websites ist unverbindlich und stellt kein rechtlich bindendes Angebot von Magirus dar, sondern dient ausschließlich der Information und Veranschaulichung.
Zur Abgabe einer Bestellung muss der Kunde alle erforderlichen Angaben im Webshop machen, eine der verfügbaren Zahlungsarten auswählen und die Kenntnisnahme dieser Bedingungen bestätigen. Vor Abschluss des Bestellvorgangs kann der Kunde seine Angaben überprüfen und ändern oder den Bestellvorgang abbrechen. Durch Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung bei Magirus ab. Magirus bestätigt dem Kunden anschließend unverzüglich per E-Mail den Eingang der Bestellung. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme der Bestellung durch Magirus dar, sondern dient ausschließlich der Information.
Ein verbindlicher Kaufvertrag über das Produkt kommt erst zustande, wenn Magirus die Bestellung des Kunden in Textform annimmt oder mit der Lieferung des Produkts beginnt.
Magirus speichert die maßgeblichen Vertragsinformationen nicht zur späteren Abrufbarkeit durch den Kunden.
3. Widerrufsrecht
Der Kunde hat ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die nachfolgende Widerrufsbelehrung richtet sich an den Kunden und wird ihm im Rahmen der Abwicklung seiner Bestellung in Textform übermittelt. Für die Ausübung des Widerrufsrechts kann der Kunde das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden.
Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.
Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Magirus (Magirus GmbH, Graf-Arco-Straße 30, 89079 Ulm, Deutschland) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit einem per Post versandten Brief oder per E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Der Kunde kann sein Widerrufsrecht auch online über den Footer der Homepage unter https://www.magirus.com ausüben. Nutzt der Kunde diese Möglichkeit, übermittelt Magirus ihm unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) eine Eingangsbestätigung des Widerrufs unter Angabe des Inhalts sowie des Datums und der Uhrzeit des Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat Magirus ihm alle Zahlungen, die Magirus von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten zurückzuzahlen, mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von Magirus angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat. Die Rückzahlung erfolgt unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Magirus eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwendet Magirus dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Magirus kann die Rückzahlung verweigern, bis Magirus die Waren zurückerhalten hat oder der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er Magirus über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an die Gesellschaft oder an Magirus GmbH, Wareneingang 2, Graf-Arco-Straße 30, 89079 Ulm, Deutschland, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet.
Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Kunde haftet für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur, wenn dieser auf einen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist, der zur Prüfung ihrer Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war.
Muster-Widerrufsformular
(Bitte füllen Sie dieses Formular nur aus und senden Sie es zurück, wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen.)
An Magirus GmbH, Graf-Arco-Straße 30, 89079 Ulm, Deutschland:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
4. Preise und Zahlung
Alle im Webshop und in den Bestellunterlagen angegebenen, vom Kunden zu zahlenden Preise lauten auf Euro, enthalten die geltende gesetzliche Umsatzsteuer (Bruttopreis) und schließen die Lieferkosten ein, sofern nichts anderes angegeben ist.
Die von Magirus akzeptierten Zahlungsmethoden werden im Webshop angezeigt. Die Zahlung erfolgt über den Webshop, sofern nichts anderes angegeben ist. Mit vollständiger Zahlung über den Webshop ist die Zahlungspflicht des Kunden aus dem Kaufvertrag für das Produkt erfüllt. Magirus behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsmethoden abzulehnen und auf andere Zahlungsmethoden zu verweisen.
Magirus behält sich das Eigentum am Produkt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
5. Lieferung
Die Lieferung des Produkts erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands und erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises sowie etwaiger vereinbarter Zusatzkosten durch den Kunden. Das Produkt wird an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Lieferanschrift geliefert, sofern diese innerhalb des vorgenannten Gebiets liegt.
Angaben zur Verfügbarkeit, zum Versand, zu Lieferfristen oder Lieferterminen sind unverbindlich und lediglich annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Bei einem unverbindlichen Liefertermin gerät Magirus erst in Lieferverzug, wenn eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist. Der Kunde darf eine solche Nachfrist nicht vor Ablauf von zwei (2) Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin setzen.
Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind. Magirus kann für jede Teillieferung eine gesonderte Rechnung stellen.
6. Mängelrechte
Bei Mängeln des Produkts stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu. Im Rahmen dieser Rechte kann der Kunde insbesondere Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Der Kunde kann außerdem Schadensersatz wegen eines Mangels verlangen; hierfür gilt Ziffer 7. Mängelansprüche hinsichtlich des Produkts verjähren grundsätzlich zwei (2) Jahre nach Lieferung des Produkts. Eine Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Bei einer Nacherfüllung durch Nachbesserung beginnt der noch verbleibende Teil der ursprünglichen Verjährungsfrist mit der Rückgabe des reparierten Produkts; dasselbe gilt im Fall einer Ersatzlieferung.
Ort der Nacherfüllung ist der vereinbarte Lieferort. Aufwendungen des Kunden, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlich sind, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass das Produkt an einen anderen Ort als den vereinbarten Lieferort verbracht wurde. Ebenfalls ausgeschlossen sind Kosten für Ein- und Ausbau sowie für Anbringen und Entfernen des Produkts. Der Kunde kann solche Kosten nur als Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der Ziffer 7 geltend machen.
Macht der Kunde Mängelansprüche zu Unrecht geltend (insbesondere, wenn das Produkt tatsächlich mangelfrei ist oder vorhandene Mängel keine Ansprüche begründen), kann Magirus dem Kunden die angemessenen, hierdurch entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
7. Haftung
Magirus haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt.
Magirus haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur, wenn diese auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt entsprechend für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters oder Erfüllungsgehilfen von Magirus verursacht werden, der bzw. die kein Organ oder leitender Angestellter von Magirus ist.
Mit Ausnahme von (i) der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, (ii) Mängeln, für die eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde, (iii) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (iv) arglistig verschwiegenen Mängeln, (v) Vorsatz und (vi) grober Fahrlässigkeit gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für sämtliche Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Organe, leitende Angestellte, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Magirus.
8. Allgemeine Bestimmungen
Magirus verarbeitet personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit diesen Bedingungen erhoben werden, zur Erfüllung seiner Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen sowie zu anderen berechtigten geschäftlichen Zwecken. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Magirus finden sich in der Datenschutzerklärung von Magirus unter https://www.magirus.com/de/service-de/datenschutz.
Alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Hat der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land als Deutschland, bleiben die zwingenden nationalen Verbraucherschutzvorschriften dieses Landes unberührt und finden weiterhin Anwendung.
Magirus ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
TEIL B: BESTIMMUNGEN FÜR VERKÄUFE AN UNTERNEHMER
9. Geltungsbereich
Dieser Teil B (Ziffern 9 ff.) dieser Bedingungen gilt für den Verkauf von Produkten durch Magirus über den Webshop an Kunden, die Unternehmer im vorstehend definierten Sinne sind. Teil A dieser Bedingungen gilt entsprechend für Fälle nach diesem Teil B; ausgenommen sind die Ziffern 1.5, 3, 6, 7 und 8.3, die nicht gelten.
10. Unterlagen
Magirus behält sich sämtliche Eigentums- und geistigen Eigentumsrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Plänen, Entwürfen, Spezifikationen und sonstigen Unterlagen vor, die im Zusammenhang mit einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung übermittelt werden. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Magirus zugänglich gemacht werden und sind Magirus auf Verlangen zurückzugeben.
11. Preise und Zahlung
Magirus ist berechtigt, die Preise bis zum Zeitpunkt der Lieferung angemessen anzupassen, wenn nach Vertragsschluss erhebliche Kostenreduzierungen oder Kostenerhöhungen eintreten, etwa infolge von Tarifabschlüssen, Änderungen der Steuerbelastung, Änderungen der Preise für Rohstoffe und Betriebsmittel, sonstiger Preisänderungen von Lieferanten oder Wechselkursschwankungen, sofern diese außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Magirus liegen und bei Vertragsschluss nicht hinreichend vorhersehbar waren. Auf Verlangen des Kunden wird Magirus die Gründe für die Preisanpassung nachweisen.
Überschreitet der Kunde das Zahlungsziel, gerät er ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag maßgeblich, an dem der Rechnungsbetrag dem von Magirus angegebenen Konto gutgeschrieben wird.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung nur geltend machen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Magirus unbestritten sind.
Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, aus denen sich ergibt, dass die Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Kunden aufgrund seiner Vermögensverhältnisse gefährdet ist (insbesondere bei Zahlungseinstellung, Stellung eines Insolvenzantrags, Pfändungs- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen), kann Magirus nach eigener Wahl Lieferungen zurückhalten, bis der Kunde den Preis im Voraus zahlt oder angemessene Sicherheit leistet. Dies gilt auch, wenn infolge eines Zahlungsverzugs des Kunden berechtigte Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit entstehen.
12. Lieferung
Stellt der Kunde erforderliche Beistellungen nicht rechtzeitig zur Verfügung, erfüllt er sonstige Mitwirkungspflichten im Zusammenhang mit der Lieferung des Produkts nicht oder leistet er eine vereinbarte Anzahlung nicht, verlängern sich die Liefertermine entsprechend.
Der Kunde gerät in Annahmeverzug, wenn er das Produkt an einem verbindlichen Liefertermin nicht abnimmt. Bei einem unverbindlichen Liefertermin kann Magirus dem Kunden mit einer Frist von zwei (2) Wochen mitteilen, dass das Produkt zur Abholung bereitsteht. Holt der Kunde das Produkt nicht innerhalb dieser Frist ab, gerät er in Annahmeverzug.
Magirus behält sich vor, während der Lieferzeit technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen am Produkt vorzunehmen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind. Magirus wird den Kunden unverzüglich über Art, Inhalt und Umfang der Änderungen informieren.
13. Eigentumsvorbehalt
Magirus behält sich das Eigentum am gelieferten Produkt vor, bis der Kaufpreis und sämtliche weiteren offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vollständig bezahlt sind.
Bei einer Vertragsverletzung durch den Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, kann Magirus das gelieferte Produkt, an dem das Eigentum vorbehalten ist („Vorbehaltsware“), herausverlangen. Bei Zahlungsverzug ist eine vorherige Fristsetzung nicht erforderlich. Ein Rücktritt vom Vertrag ist keine Voraussetzung für die Herausgabe der Vorbehaltsware. Zur Rückholung der Vorbehaltsware darf Magirus während der üblichen Geschäftszeiten die Räumlichkeiten des Kunden betreten. Nach Rückholung der Vorbehaltsware kann Magirus diese nach vorheriger Ankündigung in angemessener Weise veräußern; der Verkaufserlös wird abzüglich angemessener Veräußerungskosten auf die Forderungen gegen den Kunden angerechnet.
Während des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen oder weiterveräußern. Der Kunde hat Magirus unverzüglich schriftlich über Pfändungen, Beschlagnahmen und sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware zu informieren. Außerdem hat der Kunde die betreffenden Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln; insbesondere hat er sie zum Wiederbeschaffungswert ausreichend gegen Ereignisse wie Feuer, Wasserschäden und Diebstahl zu versichern.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für Magirus. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, Magirus nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder umgebildet, erwirbt Magirus Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten oder umgebildeten Gegenstände. Im Übrigen gelten für die so entstandene neue Sache dieselben Bestimmungen wie für die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware untrennbar mit anderen, Magirus nicht gehörenden Gegenständen vermischt oder verbunden, erwirbt Magirus Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der anderen vermischten oder verbundenen Gegenstände. Erfolgt die Vermischung oder Verbindung so, dass der Gegenstand des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde Magirus anteilig Miteigentum. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für Magirus.
Ist ein Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes, in dem sich das Produkt befindet, nicht zulässig, kann Magirus andere vergleichbare Sicherungsrechte am Produkt geltend machen, sofern das betreffende Recht diese zulässt. Gelten besondere Vorschriften oder sonstige Bestimmungen für einen Eigentumsvorbehalt oder vergleichbare Sicherungsrechte, hat der Kunde die darin festgelegten Anforderungen zu erfüllen, damit die Rechte von Magirus wirksam begründet und erhalten werden.
14. Beschaffenheit und Mängelrechte
In Veröffentlichungen oder anderweitig von Magirus oder ihren Vertriebsmitarbeitern angegebene Produkteigenschaften, insbesondere in Werbung, auf Websites, in Zeichnungen, Broschüren oder sonstigen Unterlagen, sowie Eigenschaften, die sich aus Handelsbräuchen ergeben, gelten nur dann als vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Produkte, wenn sie ausdrücklich in einem verbindlichen Angebot oder einer Auftragsbestätigung von Magirus enthalten sind.
Garantien, insbesondere Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, sind für Magirus nur insoweit verbindlich, als sie (i) in einem verbindlichen Angebot oder einer Auftragsbestätigung von Magirus enthalten sind, (ii) ausdrücklich als „Garantie“, „Beschaffenheitsgarantie“ oder „Haltbarkeitsgarantie“ bezeichnet werden und (iii) die sich daraus für Magirus ergebenden Verpflichtungen ausdrücklich festlegen.
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde sämtliche Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB ordnungsgemäß erfüllt. Mängelrügen sind Magirus unter Angabe der Art des Mangels schriftlich mitzuteilen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer (1) Woche nach Lieferung anzuzeigen; versteckte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer (1) Woche nach ihrer Entdeckung. Die Abnahme des Produkts darf wegen geringfügiger Mängel nicht verweigert werden. Die Kosten der Untersuchung des Produkts trägt der Kunde. Mangelhafte Produkte sind Magirus auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, jeweils gerechnet ab Lieferung:
(a) für neue Ausrüstung und Konsumgüter: zwei (2) Jahre;
(b) für neue Ersatzteile: ein (1) Jahr; und
(c) für gebrauchte und generalüberholte Produkte: sechs (6) Monate.
Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten nicht in folgenden Fällen: (i) bei arglistig verschwiegenen Mängeln und (ii) bei Mängeln, für die eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln gilt dies außerdem in folgenden Fällen nicht: (i) bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) bei Vorsatz und (iii) bei grober Fahrlässigkeit eines Organs oder leitenden Angestellten von Magirus.
Hat der Kunde Mängelansprüche, kann Magirus den Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung im Wege der Nacherfüllung beheben. Bei reparierten Produkten läuft die Restlaufzeit der ursprünglichen Verjährungsfrist ab Rückgabe des reparierten Produkts weiter; dasselbe gilt für ersetzte Produkte. Magirus kann die Nacherfüllung selbst oder durch einen autorisierten Dritten (z. B. Händler oder Servicepartner) erbringen.
Ort der Nacherfüllung ist der vereinbarte Lieferort. Aufwendungen des Kunden, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlich sind, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass das Produkt an einen anderen Ort als den vereinbarten Lieferort verbracht wurde. Ebenfalls ausgeschlossen sind Kosten für Ein- und Ausbau sowie für Anbringen und Entfernen des Produkts. Der Kunde kann solche Kosten nur als Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der Ziffer 15 geltend machen. Die §§ 445a und 445b BGB finden keine Anwendung.
Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl (wie von Magirus nach billigem Ermessen festgestellt) oder wird sie von Magirus berechtigterweise verweigert, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Das Recht des Kunden, den Kaufpreis für das betroffene Produkt zu mindern, ist ausgeschlossen.
Weitergehende Mängelansprüche jeder Art sind ausgeschlossen; hiervon unberührt bleiben die eingeschränkten Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der Ziffer 15.
Wird das Produkt als gebrauchtes oder generalüberholtes Produkt verkauft, sind sämtliche Mängelansprüche ausgeschlossen, sofern im verbindlichen Angebot oder in der Auftragsbestätigung von Magirus nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Die nach Ziffer 15 eingeschränkten Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Macht der Kunde Mängelansprüche zu Unrecht geltend (insbesondere, wenn das Produkt tatsächlich mangelfrei ist oder vorhandene Mängel keine Ansprüche begründen), kann Magirus dem Kunden die angemessenen, hierdurch entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
15. Haftung
Magirus haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur, wenn diese auf einer wesentlichen Vertragspflichtverletzung beruhen, die den Vertragszweck gefährdet. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt entsprechend für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters oder Erfüllungsgehilfen von Magirus verursacht werden, der bzw. die kein Organ oder leitender Angestellter von Magirus ist.
In den Fällen nach Ziffer 15.1 ist die Haftung auf den Gesamtpreis beschränkt, den der Kunde für das betroffene Produkt gezahlt hat.
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt zwei (2) Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde davon Kenntnis erlangt hat. Unabhängig von der Kenntnis des Kunden beträgt die Verjährungsfrist drei (3) Jahre ab dem Schadensereignis. Für Mängelansprüche gilt die Verjährungsfrist nach Ziffer 14.4.
Mit Ausnahme von (i) der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, (ii) Mängeln, für die eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde, (iii) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (iv) Vorsatz und (v) grober Fahrlässigkeit eines Organs oder leitenden Angestellten von Magirus gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für sämtliche Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Organe, leitende Angestellte, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Magirus.
16. Höhere Gewalt
Solange Magirus aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungspflichten gehindert ist, ruhen die betroffenen Leistungspflichten. Magirus bleibt grundsätzlich verpflichtet, die betreffenden Leistungen weiterhin zu erbringen; vereinbarte Zeitpläne und Fristen verlängern sich jedoch um den Zeitraum, in dem die Leistungspflichten aufgrund höherer Gewalt ausgesetzt sind, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
Magirus haftet nicht für Umstände höherer Gewalt, auch wenn diese während eines bereits bestehenden Verzugs eintreten. Magirus wird den Kunden unverzüglich über die Umstände höherer Gewalt und deren voraussichtliche Dauer informieren. Magirus wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um nachteilige Auswirkungen zu begrenzen.
Dauert die durch höhere Gewalt verursachte Behinderung der Leistung länger als sechs (6) Monate an, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten.
„Höhere Gewalt“ ist jedes Ereignis außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Magirus, das Magirus an der Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungspflichten hindert. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Mobilmachung, Krieg, Terror, Revolution, Embargos, Aufstände oder innere Unruhen, Epidemien oder Pandemien, Streiks oder Aussperrungen, Betriebsstörungen, Transportengpässe, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen oder unzureichende Lieferungen von Magirus’ Zulieferern.
17. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Der Kunde hat alle anwendbaren Gesetze, behördlichen Anforderungen und Anordnungen einzuhalten, insbesondere sämtliche einschlägigen Vorschriften zur Exportkontrolle und Einfuhr. Der Kunde hat rechtzeitig alle für die Einfuhr, Ausfuhr und Nutzung des Produkts erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Lizenzen einzuholen.
Der Kunde hat sämtliche von Magirus für das Produkt bereitgestellten Betriebs-, Nutzungs-, Warn- und Entsorgungshinweise einzuhalten.
Der Kunde stellt Magirus von sämtlichen Ansprüchen und Haftungen frei, die im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die Pflichten des Kunden nach den Ziffern 17.1 oder 17.2 entstehen, und ersetzt Magirus alle angemessenen damit verbundenen Kosten (einschließlich insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten). Magirus kann die Lieferung an den Kunden zurückhalten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde gegen seine Pflichten nach den Ziffern 17.1 oder 17.2 verstoßen wird, oder wenn erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Lizenzen fehlen und dies nicht auf ein Verschulden oder eine Verantwortlichkeit von Magirus zurückzuführen ist.
18. Abtretung und Übertragung
Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Magirus weder ganz noch teilweise abtreten oder übertragen. Magirus darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übertragen, insbesondere auf verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG.
19. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von Magirus. Magirus ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen.
Zuletzt aktualisiert: 8. Oktober 2026